Kraftfahrzeughilfe nach SGB VI

  • Hallo Mitglieder,


    diese Info richtet sich an alle Schwerbehinderten( ab GDB 50).
    Als Schwerbehinderter (Arbeiter, Angestellter gilt nicht für Beamte) könnt Ihr über euren Rentenversicherungsträger nach Kraftfahrzeughilfe-Verordnung einen Zuschuss zum Neuwagenkauf oder Gebrauchtwagenkauf bekommen. Es sind bis zu 9500,00 Euro möglich. Das ist kein Rabat vom Autohändler sondern ein zusätzlicher Zuschuss von der Rentenversicherung. Für weiter Info stehe ich gerne zur Verfügung.

  • Ich habe mal gegoogelt und mal die Vorraussetzungen rauskopiert:



    § 3 Persönliche Voraussetzungen


    (1) Die Leistungen setzen voraus, daß
    1.der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen, und
    2.der behinderte Mensch ein Kraftfahrzeug führen kann oder gewährleistet ist, daß ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt.
    (2) Absatz 1 gilt auch für in Heimarbeit Beschäftigte im Sinne des § 12 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, wenn das Kraftfahrzeug wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist, um beim Auftraggeber die Ware abzuholen oder die Arbeitsergebnisse abzuliefern.
    (3) Ist der behinderte Mensch zur Berufsausübung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, wird Kraftfahrzeughilfe geleistet, wenn infolge seiner Behinderung nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar ist.
    (4) Sofern nach den für den Träger geltenden besonderen Vorschriften Kraftfahrzeughilfe für behinderte Menschen, die nicht Arbeitnehmer sind, in Betracht kommt, sind die Absätze 1 und 3 entsprechend anzuwenden.
    (Quelle Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV) Bundesministerium der Justitz und für Verbraucherschutz)



    Gruß Horst

    12.05.2017 bis 18.12.2019 Style Selection titanblau metallic / Dach schwarz, LED-Paket
    18.12.2019 bis 11.03.2024 C-HR Orange Edition

    Seit 13.03.2024 C-HR Lounge Premiere :thumbsup:

  • Servus Leute!
    Sehr interessant. Ich checke hier ein. Mal sehen, ob jemand schreibt, der das schon erhalten hat.
    MfG Denis.

    Seit 06.03.2018 stolze Besitzer von einen Sternkreuzer Namens C-HR Hybrid Lounge Havanna Braun JBL 8):thumbsup:

  • UPDATE
    Für den Kauf eines Kraftfahrzeuges kann der Zuschuss – außer in Ausnahmefällen aufgrund der Art und Schwere der Behinderung - maximal 9.500 Euro betragen. Die Hilfe wird als Zuschuss gewährt; sie ist vom Netto-Einkommen des Antragsstellers abhängig und richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Wer über einem bestimmten Nettoeinkommen liegt (mehr als 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße), hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss.Info: Die monatliche Bezugsgröße für das Jahr 2018 beträgt 3.045 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 2.695 (neue Bundesländer).


    Also, für mich hat sich es erledigt.

    Seit 06.03.2018 stolze Besitzer von einen Sternkreuzer Namens C-HR Hybrid Lounge Havanna Braun JBL 8):thumbsup:

  • Hallo aus Chemnitz,
    ich bin voll EM Rentner und zu 100% Schwerbehindert sowie Inhaber der Kennzeichen RF, GL.
    Mich würde interessieren ob man diese Forderung auch nachträglich beantragen kann?



    also das Gesetz ist die absolute Verarschung.
    Als erstes wird die absolute Offenlegung verlangt und dann in 90% der Fälle abgelehnt.
    Ergo, entweder VdK oder ich kann es mir selbst leisten und das am besten in bar.


    Mit freundlichen Grüßen


    Thorsten Wallus

  • Das muss vorher beantragt werden. Hatte ein Telefongespräch mit meiner Rentenkasse. Wenn du nicht etliche Kilometer zum Bus oder die Bahn hast, ist keine Chance. Wenn du aG in deinem Schwerbehindertenausweis zu stehen hast, stehen die Chancen besser. Habe mir den Antrag zukommen lassen. Die wollen alles wissen und jeder Arzt muss ein Schreiben machen und der Arbeitgeber auch so etwas in der Art. Habe mir das abgeschminkt.


    Gruß Horst

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  • Habe auch erst gedacht ,ach schade wusste ich nicht ,aber je länger ich mich damit beschäftige desto sicherer bin ich mir das ich nichts verpasst habe.
    Naja , sieht alles immer so toll aus ,je längerer man es betrachtet desto mehr sieht man die Wahrheit.

    bin bissi crazy . :thumbsup:

    CHRistopher Team Deutschland Hybrid, metalstreamgrau mit Navi

  • Hallo aus Chemnitz,
    ich bin voll EM Rentner und zu 100% Schwerbehindert sowie Inhaber der Kennzeichen RF, GL.
    Mich würde interessieren ob man diese Forderung auch nachträglich beantragen kann?

    Nachträglich ist das nicht möglich. Es ist mit viel Bürokratie verbunden. Aber wo hast du die 90 % Ablehnung her? Wenn die Voraussetzungen stimmen wird der Antrag bewilligt.


    Wenn du nicht etliche Kilometer zum Bus oder die Bahn hast, ist keine Chance. Wenn du aG in deinem Schwerbehindertenausweis zu stehen hast, stehen die Chancen besser. Habe mir den Antrag zukommen lassen. Die wollen alles wissen und jeder Arzt muss ein Schreiben machen und der Arbeitgeber auch so etwas in der Art.

    Nun wenn du kein öffentliches Verkehrsmittel (aus gesundheitlichen Gründen)benutzen kannst, kann der Rententräger auch nicht verlangen das du damit fährst. Selbstverständlich muss der Behandelde Arzt mit im Boot sein.