Evtl. solltest Du auch mal über einen Wechsel des Anwalts nachdenken.
Mein Vater hatte 2003 mal ein Problem mit einem Mitsubishi Neuwagen. Der ging an Steigungen einfach aus.
Mitsubishi Werkstatt hat 2x ohne Erfolg "repariert" und dann wollte mein Vater nicht mehr.
Der Händler wollte natürlich fleißig weiter reparieren und stellte sich ansonsten Quer.
Wir sind dann zu einem FeldWaldundWiesenAnwalt hier vor Ort.
Der fragte: Wie oft wurde repariert? 2x? O.K. damit haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Sie müssen dem Händler 2x die Chance geben das Problem zu lösen.
Haben Sie ihm eine Frist gesetzt? Nein. Doof.
Jetzt setze ich ein nettes Schreiben auf und setzte eine letzte Frist zur Erfüllung.
Die hat der Händler verstreichen lassen. Antwort vom Händler war: Wir müssen erst mit Japan klären...
Dann gab es ein 2tes Schreiben vom Anwalt und 2 Tage später kontaktierte man meinen Vater, er gab den Wagen zurück und bekam sein Geld abzüglich einer kleinen Nutzungsgebühr (der Wagen hatte 2000km gelaufen oder so...).
Der Anwalt sagte dann: War klar. Die wissen, die haben vor Gericht keine Chance damit und sparen sich dann meist die Kosten.
Vor Gericht hätten sie zu 100% verloren, da 2 gescheiterte Reparaturen, der Mangel erheblich ist und sie auch nicht belegen können, wie sie sicherstellen wollen, eine erfolgreiche Reparatur zu bewerkstelligen.