Beiträge von aimypost

    ja, Thema Tesla wollte ich auch noch "hinterher schreiben": wieso haben die eine Betriebszulassung bekommen?

    Weil das nicht Teil der Zulassung ist? (Die Funktionsmöglichkeiten der Software)

    Jeder Fall ist ei zeln zu bewerten, weder gelten angeblich solche Sprüche vom Richter noch ist es immer gültig.

    Jeder dumme KI Prompt gibt die ersten Antworten:


    Das Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass anlasslose Daueraufnahmen mit Dashcams grundsätzlich unzulässig sind, da sie gegen den Datenschutz verstoßen, aber anlassbezogene Aufnahmen sind als Beweismittel in Zivilprozessen erlaubt, wenn sie kurz vor einem Vorfall starten und bei Kollisionen automatisch gesichert werden, um das Recht auf Wahrheitssuche über den Datenschutz zu stellen. Entscheidend ist die anlassbezogene Aktivierung, nicht das permanente Filmen, wobei technische Vorkehrungen wie automatische Löschung oder Verpixelung datenschutzkonform sind.


    Wichtige Urteile und Grundsätze:

    BGH-Urteil (Az. VI ZR 233/17): Aufnahmen dürfen als Beweismittel genutzt werden, aber nur anlassbezogen (z.B. bei plötzlichem Anlass) und nicht permanent.


    Verwaltungsgericht Göttingen: Private Dashcam-Nutzer dürfen nicht als "private Ordnungshüter" agieren, um vermeintliche Verkehrsverstöße zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen sind.

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) muss gegen das Interesse an der Wahrheitsfindung abgewogen werden.


    Was ist erlaubt?

    Anlassbezogene Aufnahme: Die Kamera wird kurz vor einem Ereignis (z.B. Bremsmanöver) aktiviert und überschreibt ältere Aufnahmen ständig, sichert aber den relevanten Ausschnitt bei einem Unfall.

    Technische Schutzmaßnahmen: Automatische periodische Löschung und Verpixelung von Personen und Kennzeichen sind zulässig.

    Aufnahme bei selbstgenutztem Gelände: Das Filmen auf nichtöffentlichen, privat genutzten Flächen (z.B. Garage) ist unkritisch.


    Was ist verboten?

    Permanentes Filmen: Dauerhafte Aufzeichnung des öffentlichen Verkehrs ohne konkreten Anlass ist verboten.

    Ungefragte Veröffentlichung: Aufnahmen mit identifizierbaren Personen oder Kennzeichen dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden.

    Dauerüberwachung geparkter Autos: Das Filmen auf öffentlichen Parkplätzen im Parkmodus ist unzulässig.

    Antwort von Toyota Kundenservice D:

    "

    Aktuell ist das Thema auch bei uns noch in Klärung.

    Hier die Fakten kurz zusammengefasst:


    • Heute: eCall läuft meist über 2G/3G.

    • 2026: Neue Fahrzeugtypen müssen NG eCall über 4G/5G nutzen.

    • 2027: Auch bestehende Typgenehmigungen dürfen nur noch mit NG eCall neu zugelassen werden.

    • 2028: Mit der geplanten Abschaltung von 2G in Deutschland funktioniert altes eCall nicht mehr zuverlässig.

    • Bestandsfahrzeuge: Dürfen weiterfahren, aber eCall kann ausfallen, wenn nur 2G/3G verbaut ist – gesetzliche Vorgaben aktuell noch nicht final geklärt.

    • Umrüstung: Möglich nur, wenn Hersteller LTE-/5G-fähige Module oder Updates anbietet – Kostenfrage ungeklärt.


    Da die Abschaltung des alten Systems erst für 2028 geplant ist, haben wir mit der finalen Umsetzung der möglicherweise geeigneten Maßnahmen noch ein wenig Zeit.


    Wir sind sicher, dass wir Ihnen in diesem Zusammenhang zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem der Gesetzgeber alle Fakten (eCall ist Bestandteil der ursprünglichen Homologation) geklärt hat, eine konkretere Antwort kommunizieren können."

    Hi,


    Mit welcher Version 'G'Netz ist der 2L Hybride ab 2019 für eCall ausgerüstet?

    2/3G oder nur 2G?

    Weil, die meisten Provider wollen 2028 2G abschalten. Nach aktueller Gesetzeslage dann kein TÜV mehr ohne funktionierendes eCall. <X

    google kann schon sxheisse sein.


    AUSZUG aus 07.2023:


    Toyota Original 18“-Leichtmetallfelge, im 10-Speichen-V-Design, in Silber, glänzend, für Reifengröße 225/50 R 18. Erforderliche Radmuttern: Best.-Nr.: 90942-01033 (5x bestellen)

    Best.-Nr.: PW457-10000-ZC (Leichtmetallfelge), Best.-Nr.: PW458-10001 (Nabenkappe), Best.-Nr.: 90942-01033 (Radmuttern)

    Hinweis: Optional kann auch die Nabenkappe Best.-Nr.: 42603-48140 verwendet werden

    400,-

    Toyota Original 18“-Leichtmetallfelge, im 10-Speichen-V-Design, in Schwarz, matt, für Reifengröße 225/50 R 18. Erforderliche Radmuttern: Best.-Nr.: 90942-01033 (5x bestellen)

    Best.-Nr.: PW457-10000-YB (Leichtmetallfelge), Best.-Nr.: PW458-10002 (Nabenkappe). Best.-Nr.: 90942-01033 (Radmuttern)

    Hinweis: Optional kann auch die Nabenkappe Best.-Nr.: 42603-48140 verwendet werden

    380,-

    Toyota Original 18“-Leichtmetallfelge, im 10-Speichen-V-Design, in Schwarz, oberflächenpoliert, für Reifengröße 225/50 R 18. Erforderliche Radmuttern: Best.-Nr.: 90942-01033 (5x bestellen)

    Best.-Nr.: PW457-10000-MB (Leichtmetallfelge), Best.-Nr.: PW458-10000 (Nabenkappe), Best.-Nr.: 90942-01033 (Radmuttern)

    Hinweis: Optional kann auch die Nabenkappe 42603-48140 verwendet werden

    Ich bin ja durch mit dem Tausch.

    Ich habe noch nie so billige Lautsprecher gesehen mit mini leicht Magneten - echter Plastikschrott.

    Hersteller der Originalen ist Pioneer.

    Neu drin ist vorne Musway MAE 6.2C.

    'Nachgehört' stelle ich fest, Dämmung ist schon wichtig.

    Sound ist jetzt definierter und das Mitschwingen der Türteile ist weg.

    Ich kann jetzt auch lauter drehen und man 'versteht' dann auch besser, was vorher nicht so wirkte.