Moin,
so ich hatte jetzt keine Lust hier alles zum Thema Anhängekupplung durchzulesen.
Ich brauche keine an meinem CH-R, hatte aber eine an meinem letzten Auto Skoda Yeti 1.4 abnehmbar.
ich bin damit dann im November 2024 abends in eine Polizeikotrolle geraten..
Natürlich habe ich keinen Anhänger gezogen, ich war nur zu faul gewesen das Ding wieder abzubauen.
Ich wurde dennoch ermahnt. "Anhängekupplungen müssen, sofern Sie nicht genuzt werden eingeklappt bzw. abgenommen werden".
Warum?
Wenn du die Anhängekupplung trotzdem drann hast und nicht nachweisen kannst, das du grade noch benutzt hast und jemand auf dich auffährt, kann es passieren das sich die gegnerische Versicherung meldet und von die Teilschäden einfordert, weil das Auffahren auf eine Auto mit Anhängerkupplung wesentlich größere Schäden am auffahrenden Auto verursacht als ohne. Die Pufferzone ist halt deitlich kleiner und verursacht deutlich weniger Schäden.
Wer sich mal die Mühe macht hinter die Stosstange zu schauen wird mich verstehen. Da werden Kosten im 4-stelligen Bereich fällig....
LG Thomas