@RacingSystems verlink mal bitte den Passus oder zitiere ihn hier was da genau drin steht....würde mich interessieren. Ich finde nämlich nur die Bestimmung, dass das Kennzeichen "fest" angebracht sein muss. Ansonsten wird es als Ordnungswidrigkeit gehandelt und die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen solange bis es ordnungsgemäß angebracht wurde. Da steht aber nirgendswo was von erlöschen der Betriebserlaubnis.
Fest in dem Zusammenhang bedeutet aber nur, dass es nicht rum schlackert oder quasi "halblebig" angebracht wurde.