Felgen für die Winterreifen am C-HR+
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Der Passus besagt aber nur, dass die Reifengröße falls nicht vorhanden von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere „bei Gelegenheit“ eingetragen werden soll.
Jetzt kommt aber der Knackpunkt, das steht so wirklich nur in dem TTG, ist also nur für Deutschland zutreffend. In dem europaweit gültigen ECE-Gutachten dagegen wird durch die Auflage ECE wieder Bezug auf die Hersteller-Freigabe der Reifengröße genommen. Damit hättest du in Luxemburg vermutlich wieder ein Problem.