Beiträge von pctelco

    @Nera


    Der kann natürlich, wegen der anderen Ausleuchtung, auch nur bei Rechtslenker verbaut werden.


    Wie mir mal ein TÜVer gesagt hat, ist es aber davon mal abgesehen, erlaubt Leuchteinrichtungen unabhängig von Zulassungsland, bei vorhandenem E-Prüfzeichen, in ganz Europa zu verbauen, da die Bestimmungen in ganz Euro gleich gelten.

    Muss ich leider widersprechen, denn nur der 2.0l Hybrid hat die Chromapplikationen auf der Heckschürze, der 1.8er Hybrid und ich glaube auch der 1.2er nicht, trotz Facelift (Baujahr ab 12/2019)!

    Nunja, der RAV4 als HSD hat ja auch eine ganz andere Motorisierung als der C-HR und weit mehr Power auf dem Antrieb. Allerdings ist der Antriebsstrang inkl. Getriebe dem des C-HR sehr ähnlich, also ebenfalls keine "Kupplung"!

    @Foxi


    Der C-HR-Hybid hat keinerlei mechanische Entkopplungsmöglichkeit im Antriebsstrang, im Sinne einer Kupplung, wie zum Beispiel beim DKG (VW nennt es DSG).
    Die Paddle beim Corolla oder beim C-HR (2.0l FL) die S-Schaltgasse ändert nur das Übersetzungsverhältnis des Getriebe und die Last auf dem Antriebsstrang (über den Generator), je nach benötigter Verzögerung und Ladestand der Hochvoltbatterie.

    Die CO²-Emission im Zustand bei Zulassung gem WLTP wird zu Grunde gelegt, was du selbst später in das Auto packst, spielt erst mal keine Rolle.


    Kannst ja mal versuchen, dass nachtragen zu lassen. Aber bitte nicht vergessen hier ausführlich darüber zu berichten, denn wir sind genusssüchtig und möchten bitte auch etwas zum schmunzeln haben! ;)

    Das 1g kommt aus irgend welchen Austattungdetails, welche ja inzwischen (seit WLTP) in die Emissionsberechnung einfließt. (z.B. Anhängerkupplung)


    Wenn also irgend welche Ausstattung Gewicht auf das Fahrzeug bringt, muss sich dies im Gesamtgewicht und somit in der Emission widerspiegeln.