Die Kfz-Steuer legt das Bundesministerium für Finanzen bundeseinheitlich fest und nicht das zuständige HZA. Das HZA ist nur für das Kassieren zuständig!
Auch wenn es in deinem Fall in den Papieren stehen sollte, so kann das nicht sein.
Meine 2.0er ist Baujahr 12/2019 und EZ 24.01.2020 und in den Papieren (Zusassungsbescheinigung) steht imFeld V.7 119gr/km (WLTP) und kostet deswegen 88 Euro Steuer im Jahr, dann kann deiner mit 1.8er nicht 140gr/km in V.7 haben! Mein 1.8er im Forfacelift hatte in V.7 86gr/km (nach NEFZ, weil vor 09/2018 erstzugelassen) stehen, das sollte nach WLTP 111gr/km entsprechen und nicht 140gr/km! Die angegebenen Werte sind nämlich auch beim Facelift 1.8er gleich geblieben.
Aber du musst selbst entscheiden, ob du die überhöhte Kfz-Steuer hinnimmst, oder dagegen angehst.
Im ersten Fall freuen wir Bundesbürger uns und danken sehr! 