Achja genau, ich hab extra nochmal geschaut. Es ist auf jeden Fall kein Aufkleber den man einfach so abziehen könnte. Das hätte es sicher auch getan, aber... safety first und so... Lieber verschandeln wir die Sonnenblende... 
Der Aufkleber gehört zu den verbauten Airbag. Der muss da sein.
StVZO Paragraf 35a Absatz 8 steht:
"(8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muß dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, daß er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein."
Im Bußgeldkatalog ist der Verstoß dagegen auch geregelt.
Lfd. Nr. 203.2: Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung / Kindersitze
- die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag -
Verwarnungsgeld: 5 €