Das ist heikel:
In dem von mir weiter oben bereits verlinkten Artikel heißt es:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet nur dem Fahrer, einen Blitzerwarner zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen. Ein Beifahrer darf demnach eine App oder ein Navi mit aktiviertem Blitzerwarner nutzen – aber nur, wenn der Fahrer nicht darüber Bescheid weiß. Das dürfte sehr schwierig zu erklären sein und ist deshalb keine empfehlenswerte Taktik.
Eines aber ist unproblematisch: Vor dem Start oder während einer Rast darf man sich per Navi oder App über die Blitzer entlang der geplanten Route informieren.
Ich denke, ich würde es nicht auf eine Diskussion mit den Polizeibeamten ankommen lassen wollen, wenn mein Beifahrer so ein Ding in der Hand hat und wir erwischt werden...