Aber DT ist nicht mein Vertragspartner sondern TOYOTA.
Auch das ist richtig, aber es gibt die sog. "höhere Gewalt". Ich zitiere:
Gewalt, höhere
Haftungsausschluss bei Ansprüchen aus Gefährdungshaftung
(vgl. §§ 1 Abs. 2 S. 1, 2 Abs. 3 Nr. 3 HaftPflG, § 7 Abs. 2 StVG, § 4
UmweltHG, § 22 Abs. 2 S. 2 WHG). Höhere Gewalt ist nach der Rspr. ein
außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare
Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis,
das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar ist und mit wirtschaftlich
erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu
erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.
Wird das Schadensereignis durch höhere Gewalt verursacht, sind
regelmäßig Ansprüche aus Gefährdungshaftung ausgeschlossen (vgl. §§ 1 Abs. 2 S. 1, 2 Abs. 3 Nr.3 HaftPflG, §7 Abs. 2 StVG, § 4 UmweltHG, § 22 Abs. 2 S. 2 WHG).
In anderen Fällen bewirkt das Vorliegen höherer Gewalt dagegen nur eine Haftungsbeschränkung (§ 651 j Abs. 2 S. 2, 3 BGB).
Quelle
In diesem Fall kommen die "Handlungen dritter Personen" ins Spiel, im speziellen Fall also DJ Trump. Da kommst du mit deinem Berufen auf den tatsächlichen Vertragspartner nicht wirklich weit. Ich verstehe dich natürlich nach wie vor, denn ich habe noch nie von einer derartigen Anhäufung von Reklamationen bei einem einzigen Auto gehört. Wie ich allerdings verfolgt habe, hast du dich offenbar von deinem FTH getrennt und bist jetzt frei für eine neue Liaison in Sachen Toyota-FTHs. Schlimmstenfalls suchst du dir halt einen anderen Fahrzeughersteller, wobei du natürlich immer das Wagnis eingehst, vom Regen in die Traufe zu kommen.