Beiträge von lowrhiner

    Per UDS wird das wohl nichts werden.


    Du kannst jedoch die einige relevante Daten (Speed, Gaspedalstellung, Bremskraft, etc. pp) via OBD2 auslesen. Es gibt Apps, welche diese Daten, per Kabel oder via Bluetooth/Dongle, auslesen und grafisch aufgearbeitet ausgeben (Stichwort Mäusekino). Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese Daten von der einen oder anderen App auch gespeichert werden können. Reicht der Speicherplatz für eine solche Anwendung? Trotzdem nützt Dir das nichts, da diese Daten nicht rechtssicher und somit nicht gerichtsverwertbar sind. Ebenso wie Dashcams, die das Geschehen exact festhalten, aber trotzdem nicht zulässig sind.


    Hier gibt´s schon mal ein paar OBD2-Codes für Toyota: OBD2. Scheint mir recht wenig zu sein, aber mgw. gibt Toyota nicht alle Codes frei. Beim Volvo V70 kam ich weder mit Geld noch mit guten Worten an den Wert für die Öltemperatur. FRichtign blöd, da Volvo keine Öltemperatur-Anzeige mehr im Dashboard hat, noch nicht mal Kühlwasser-Temperatur...

    Grundsätzlich kämen an diese Daten nur "bestellte Personen" mit einer speziellen Software ran. Z.B. vom Gericht bestellte Gutachter. Wenn jeder UDS-Daten auslesen könnte, wäre das System der sicheren Daten korrumpierbar.


    In einem UnfallDatenSpeicher (UDS) werden alle unfallrelevanten Daten von 45Sek. vor bis 15Sek. nach dem Aufprall gespeichert. Ich habe meine Zweifel, dass es sich hierbei um einen UDS handelt, vermutlich vielmehr um ein Instrument für die Werkstatt, Entwicklung, etc. pp. Guggstu hier: Toyota PCS

    Nachdem ich mir einige Seiten im INet um die Ohren geschlagen habe, bin ich nicht wesentlich schlauer:

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte); (§23 StVO, Abs. 1c)

    Das bedeutet, Blitzerwarner sind im Grundsatz illegal. Jedoch werden im Radio auch Verkehrsdurchsagen gemacht, was den Rundfunkempfänger, dem gleichen Grundsatz folgend, ebenso strafbar machen würde. Die Sichtweise der überwachenden Instanzen wird offenbar davon beeinflusst, ob die Aufmerksamkeit vom Verkehr abgelenkt wird oder nicht. Meldet sich der Blitzerwarner innerhalb einer Navigationssoftware optisch oder akustisch, scheint dies toleriert zu werden. Wobei Toleranz nicht von jedem Individuum gleich ausgelegt wird. Im Falle eines Falles sollte man also tatsächlich mit einem "Ticket" i.H. €75,-- sowie einem Punkt in Flensburg ausgehen.
    Letztendlich gibt es offenbar keine klare Aussage zu dem Thema.

    Moin Seneca,


    diese Fragestellung kommt auch immer wieder z.B. bei den TomTom-Geräten auf. In weiten Teilen Europas (wenn nicht gar überall) ist die Blitzerwarnung mittels App/Navi erlaubt, oder zumindest nicht verboten. In DE ist das ausdrücklich gesetzlich verboten. Fährst Du mit dem TomTom über die Grenze, sind die Blitzer freigeschaltet. Geht mir so, wenn ich meinem derzeitigen amerikanischen Gefährt in die holländischen Gefilde fahre. Dort sind die Bitzerwarner in der Navi dann sofort aktiv.
    Wenn die Daten also in teutonischem Rechtsgebiet angezeigt werden, ist das nicht ganz ungefährlich. Die "Warneinheiten" werden von der Staatsmacht u.U. eingezogen. Auch wenn das bei einem Festeinbau nicht einfach sein dürfte.


    Eine Echtzeit-Warnung wäre nur möglich, wenn sich eine Community (Toyota oder, wenn Kartenmaterial von dort kommt, Fremdanbieter wie z.B. TomTom) diese meldet. Meines Wissens werden allerdings auch bei TomTom nur die stationären Anlagen angezeigt.


    Früher kam bei meinem TomTom eine Warnmeldung, das diese Anwendung nicht erlaubt ist. Wie das heute aussieht, kann ich nicht sagen, da ich seit Jahren nur noch mit Festeinbau-Navis fahre.


    LG
    low