Beiträge von V188002

    Bei uns in Wertheim liegt in den Wohngebieten auch nur ein Abwasserrohr, in das alles (Häuser incl. Dachentwässerung, Straßengullys etc.) zusammenfließt - und dann ab zur Kläranlage. Trotzdem ist m.W. Autowaschen ohne Abscheider verboten.

    Soweit ich weiß, sind die in der Türkei produzierten C-HR für den eurpäischen Markt.
    Für Japan wird er wohl in Japan produziert.
    In Thailand gibt es seit Ende 2017/Anfang 2018 auch eine C-HR-Produktion.


    Zitat aus dem englischen Wikipedia:


    "Initial production was in Japan and Turkey. The North American-spec C-HR is imported from Turkey."


    und


    Assembly

    • Japan: Iwate Plant, Iwate
    • Turkey: TMMT, Sakarya
    • Thailand: Gateway, Hua Samrong

    Bei mir war die Lieferung auch eine Punktlandung. Leifertermin war der 14.04.2017. Das war aber der Karfreitag. Am Mittwoch, 12.04. war mein C-HR beim FTH auf dem Hof, und am 13.04. habe ich ihn zugelassen mit dem Nummernschild des alten Autos abholen dürfen! :thumbsup::thumbsup::thumbsup: Besser gehts nicht! :thumbup:

    Das Münchener Urteil bezieht sich m.W. auf Überwachung des ruhenden Autos, d.h. das Auto ist geparkt, und die DashCam überwacht die Umgebung. Das ist verboten. Zitat aus dem Bericht:


    "Das Fahrzeug der Fahrerin war zu diesem Zeitpunkt auf einem Parkplatz am Fahrbahnrand geparkt. Die Dashcams, die die Frau in dem Fahrzeug aktiviert hatte, zeichneten den Vorgang auf."
    und
    "Dem Gericht ging es um etwas Grundsätzliches: Eine permanente Überwachung durch Privatpersonen im öffentlichen Raum könne nicht hingenommen werden."


    Anders ist es m.W. bei Aufzeichnung während des Fahrens, ohne gezielt Personen aufzunehmen. Es kann mir keiner verbieten, die Landschaft während der Fahrt für mich zu filmen. Verboten ist es allerdings, diese Videos ins Internet zu stellen. Wie solche Aufnahmen aber vor Gereicht verwendet werden, ist von Fall zu Fall bzw. von Gericht zu Gericht verschieden.


    Hier sind ein paar Beispiele aufgeführt: https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/


    Auch der ADAC hat einen Beitrag dazu: https://www.adac.de/der-adac/r…schriften/inland/dashcam/


    Zitat daraus:


    Private Zwecke

    Aber auch bei der privaten Aufzeichnung ist eine umfassende
    Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke
    eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann
    nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen
    abgelichtet werden. Hierbei sollte jedoch stets beachtet werden, dass
    im Rahmen einer Kontrolle oftmals nicht feststeht, welchen Zwecken die
    Aufnahmen im Einzelfall dienen bzw. zu dienen bestimmt sind.


    Zitat Ende.


    Filmen darf ich also schon. Nur die Verwendung des Fimmaterials ist stark begrenzt.


    Das ist mein Kenntnisstand. Ich bin kein Jurist, sondern nur Elektrotechniker. Wenn ein juristisch besser Informiertes Mitglied was besseres weiß, bin ich sehr interessiert daran.