Ja klar.....aber wie gesagt, wenn dir einer drauf fährt, egal ob ein "Grund" vorliegt oder nicht, egal ob automatisch oder manuell gebremst, hat der Hintermann (oder -frau) auf jeden Fall einen zu geringen Abstand gehalten um rechtzeitig reagieren zu können.
Ich denke, dass die Gerichte eigentlich völlig außen vor lassen müssten ob es sich um einen durch Assistenzsysteme gesteuerten Vorgang handelt. Es ändert sich ja nichts am eigentlich Fakt äußerer Anlass oder nicht. Nur um die Art der Ausführung.
Wie will man das eigentlich hinterher nachweisen ob das PCS das verursacht hat oder nicht? Wird die Aktivierung irgendwie protokoliert und kann hinterher ausgelesen werden?