Beiträge von Nera

    In diesem Thread sind bspw. die Teile von Kuhl racing.
    TRD war auch schon im Gespräch, aber da brauchst du einen guten Tüver.
    War neulich auf der Seite von Musketier, die hatten noch nichts im Shop. Aber ich denke da kommt noch was.

    Wenn du die VIN eingibst (also die Fahrgestellnummer) brauchst du da gar nichts anklicken.
    Diese Auswahl ist für die allgemein Suche wenn man nicht über die Fahrzeug-Identifizierung gehen kann weil man keine Fahrgestellnummer hat.


    Ich denke, dass es sich da aber um das Modell bzw. die Ausstattungsvariante handelt.
    In diesem Teileprogramm sind die ganzen Teilenummern hinterlegt. Da bspw. ein Lounge eine andere Ausstattung hat wie ein Flow, werden da evtl. mehr oder andere Teile gelistet. Bspw. die Farbe vom Armaturenbrett oder die andere Art der Klima etc.

    Ja klar.....aber wie gesagt, wenn dir einer drauf fährt, egal ob ein "Grund" vorliegt oder nicht, egal ob automatisch oder manuell gebremst, hat der Hintermann (oder -frau) auf jeden Fall einen zu geringen Abstand gehalten um rechtzeitig reagieren zu können.


    Ich denke, dass die Gerichte eigentlich völlig außen vor lassen müssten ob es sich um einen durch Assistenzsysteme gesteuerten Vorgang handelt. Es ändert sich ja nichts am eigentlich Fakt äußerer Anlass oder nicht. Nur um die Art der Ausführung.


    Wie will man das eigentlich hinterher nachweisen ob das PCS das verursacht hat oder nicht? Wird die Aktivierung irgendwie protokoliert und kann hinterher ausgelesen werden?

    Es gibt einige Rechtsprechungen zu dem Thema Auffahrunfall durch abruptes Abbremsen. Man unterscheidet dabei ob ein "äußerer Anlass" vorliegt oder nicht.
    Wenn kein Äußerer Anlass vorliegt wurden die Vorausfahrenden meist mit einer Teilschuld belegt (1/3, 50%).


    Ich denke es wird dabei außen vor gelassen ob du selber bremst oder das PCS eingreift.
    Ein Urteil wo der Auffahrende von der Mitschuld frei gesprochen wird hab ich jetzt noch nicht entdeckt.
    Fakt ist ja in so einem Fall, dass der Hinterherfahrende keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat. Was und ob da ein Grund vorliegt (äußerer Anlass) ist da erst mal zweitrangig. Es hätte ja ein triftiger Grund zum Abbremsen vorliegen können.


    Aber ich vermute wenn es der Unfallgegner auf ein Verfahren ankommen lässt, ist es schwer zu sagen wie die Richter dann urteilen.