Es gibt einige Rechtsprechungen zu dem Thema Auffahrunfall durch abruptes Abbremsen. Man unterscheidet dabei ob ein "äußerer Anlass" vorliegt oder nicht.
Wenn kein Äußerer Anlass vorliegt wurden die Vorausfahrenden meist mit einer Teilschuld belegt (1/3, 50%).
Ich denke es wird dabei außen vor gelassen ob du selber bremst oder das PCS eingreift.
Ein Urteil wo der Auffahrende von der Mitschuld frei gesprochen wird hab ich jetzt noch nicht entdeckt.
Fakt ist ja in so einem Fall, dass der Hinterherfahrende keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat. Was und ob da ein Grund vorliegt (äußerer Anlass) ist da erst mal zweitrangig. Es hätte ja ein triftiger Grund zum Abbremsen vorliegen können.
Aber ich vermute wenn es der Unfallgegner auf ein Verfahren ankommen lässt, ist es schwer zu sagen wie die Richter dann urteilen.