• Moin,ja mit JBL ist schon gut aber wir )Frau) hört zwar auch etwas aber ist ihr nicht so wichtig ,ich höre dann lieber zu hause lp mit Röhrenverstärker über b +W Boxen .Die sind ja auch in anderen Autos drin.ist aber eine andere klasse. Die normalen langen uns ?(:thumbsup::thumbsup::thumbsup:

    Moin und Gruß aus Bremerhaven. ;) C HR Hybrid jetzt Sodalithblau metalic.2,0 Team Deutschland . Da wir immer so viel blauer Himmel haben. ?(?(?(?(:(:(:(

  • Led vorne nachrüsten ist wegen der fehlenden Niveau Regulierung preislich unattraktiv. Rückleuchten sind da eher noch erschwinglich. Wobei mir persönlich 400 bis 500 Euro zuviel sind.


    Einfach die HIR2 durch Led Hir2 ersetzen ist unzulässig, aber soweit ich gesehen habe technisch möglich.

  • Moin, technisch möglich und wird dir auch abgenommen. Ich habe im Yaris meiner Frau LED umgebaut. Es gibt in Italien (Esselle) und Spanien (Farba) zwei Hersteller die bieten HIR2 LED Einsätze mit Converter und E Zulassung an. Sind normalerweise für Nebelscheinwerfer gedacht. Diese kann man so verbauen/umbauen weil die Scheinwerfer kein High low beam haben sondern mit ner Klappe abblenden. Die LED liefern 2000 lumen pro Seite (gerade so zulässig) machen ein gestochen scharfes Abblendlicht und auch bei der Seitenausleuchtung gab es keine Probleme beim Tüv. Nur die Scheinwerfer musste ich noch tauschen auf die mit LED TFL. Darin ließen sich die LED Einsätze verbauen. Wichtig war das es kein retrofit ist sondern die Kennung des Scheinwerfers stimmt. Im Yaris GR ist LED Licht drin und der Scheinwerfer hat die gleichen Nummern wie der mit LED TFL. Ach und noch was... Bei LED ist keine automatische Nieveauregulierung vorgeschrieben. (Das gibt's nur bei Xenon Brenner die eine ALWR und SWRA haben müssen) Hat der CHR Lounge Ed. auch nicht und der hat original LED.

    • Bei LED ist keine automatische Nieveauregulierung vorgeschrieben. (Das gibt's nur bei Xenon Brenner die eine ALWR und SWRA haben müssen)

    Stimmt so pauschal nicht. Seit 03/18 (auf´s Datum lasse ich mich allerdings nicht festlegen) müssen LED-Scheinwerfer (auch Nachrüstlösungen) nur noch mit mehr als 2000 Lumen, ebenso wie Xenon, eine automatische LWR haben. Der gleiche Grenzwert gilt übrigens auch für die Scheinwerferreinigungsanlage. Zufall oder nicht, auch die Erstausrüster bleiben seitdem erstaunlich knapp unter eben diesem Grenzwert.


    Gleichgültig ob 2000 Lumen oder nicht, schmutzige (Klarglas-)Scheiben der LED- oder Xenonscheinwerfer sind besonders anfällig für die Blendung des entgegenkommenden Verkehrs. Bei den alten Halogen-Scheinwerfern gab es noch Streuglasscheiben, welche das Licht seitlich (Abblend-/Nebelleuchten) oder nach oben (Fernlicht) lenkten. Das übernimmt heute die Elektronik. Mückenleichen, Asphaltreste oder sonstige Überreste auf den Scheinwerfern können dann schnell den Gegenverkehr blenden.
    So zeigt sich mal wieder, nicht alles, was neu(er) ist, muss auch uneingeschränkt besser sein.

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