Also ich habe bislang keine Probleme gehabt und empfinde auch die Sitzheizung als ausreichend. Zumindest mit langen Hosen hatte ich auch im Sommer noch nie aua Beine, bin aber auch eher der "Lange Hosen Typ". Durch die elektr. verstellbare Lordosestütze, habe ich auch immer die passende Einstellung für den Rücken gefunden.
Beiträge von pctelco
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Zumindest die OE gibt es nur mit "Vollledersitzen", welche auf der Fahrerseite komplett elektrisch betrieben ist (Aufpreis bei den anderen Ausstattungsvarianten sind sonst rund 700€), also auch in der Höhe verstellbar. Auf der Beifahrerseite komplett mechanisch und zumindest beim OE auch in der Höhe verstellbar ist. Ob dies nun für den Beifahrer bei allen Varianten im Bezug auf Höhenverstellung zutrifft, kann ich nicht sagen. Bei den VFL-Modellen (vor 12/2019) gab es das gar nicht.
Volleder deswegen in " gesetzt, weil es eigentlich Teilledersitze sind. Die durchlochten Teile in der Sitz- und Rückenfläche bestehen nämlich aus Kunstleder.
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Von vielen anderen Dingen die ich aus China neben C-HR Zubehör bekommen habe, kann ich sagen, dass die Zeiten von Bestellung bis Lieferung inzwischen im normalen Rahmen liegen (max. 3-4 Wochen, Ausnahmen auch schneller). Es gab nur im Januar/Februar des Jahres Verzögerungen durch die COVID-19 Pandemie.
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Aber auch wenn es abschaltbar ist, wird es niemals der StVZO entsprechen, denn alleine die Tatsache dass Disco möglich ist, verbietet das bewegen des Fahrzeugs auf deutschen Straßen. Mit diesen Leuchten erlischt die Betriebserlaubnis. Trotzdem im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, wird im Zweifel sehr, sehr teuer!
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Puh, dass ist Jahrmarkt vom allerfeinsten und ich bin sicher, dass die ersten Polizisten, die diese Disco-Lightshow in Straßenverkehr zu Gesicht bekommen, das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen werden. Ein aufgebrachtes E-Kennzeichen muss noch lange keine tatsächliche Zulassung bedeuten, denn die arme Leuchte kann sie gegen das Aufbringen des E-Zeichen nicht erwehren, bin aber davon überzeugt, dass solches geblinke und geblitze nicht zulassungsfähig sein kann, weil es eben nicht nur zum Lichtzeichen geben dient, sondern auch ganz kräftig vom Verkehrsgeschehen ablenkt.
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@Appels Ejon Ja, denn das nutze ich auch beim MM19 weiterhin so!
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Ja @davidps, von Hybrid zu Hybrid halte ich es auch für weniger problematisch, da der Hybrid die Starthilfe ja nicht für einen Starter (Volksmund = Anlasser) benötigt, sondern lediglich zum beleben der Bordelektronik, inkl. Hybridsystem. Die hier geforderten Ströme, sind da eher unkritisch!
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Aber Volker, Du darfst glauben, dass der Fahrer des PKW vor mir in Autokino, sich auch schon bedankt, wenn nur dass ungedimmte TFL in seine Spiegel leuchtet. Denn ohne zugeschaltetes Fahrlicht, leuchtet das TFL ungebremst und ist im abgedunkelten Autokino dann auch mehr als störend.
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In Stellung "P" bei laufendem Verbrenner wird über den Motorgenerator Spannung produziert und über den Inverter auch die 12V-Batterie nachgeladen, insofern würde das schon unterstützen. Ich würde jedoch zum geben von Starthilfe mit einem Hybriden eher abraten, vor allen Dingen bei 2.0l, weil dort ginge das nur direkt von der Batterie im Kofferraum, denn der Plus-Anschluss im Motorraum ist mit Sicherheit nicht für diese hohen Ströme ausgelegt. Aber insgesamt sollte man es lassen, da nachher am eigenen Auto noch Schaden entsteht!
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Trotzdem würde das TFL auch mit Taschenlampe auf dem Lichtsensor weiter leuchten!