folgendes musst du bei der gewählten Felge beim C-HR beachten:
Link zum Gutachten: http://files.pneu.jfnet.de/pdf/00322021/00322021.pdf
A12 - Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 - Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb derFelgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte imFelgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A57 - Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Frontbzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
KuG - Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensorenverwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rimentsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nachE.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zubeachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und dieHöchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
MHy - Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
S01 - Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sieheSeite 1) verwendet werden.
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führerdes Fahrzeugs mitzuführen.
Allgemeine HinweiseIm Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nachAnbau der Räder funktionsfähig bleiben.Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) undTragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund derFahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendungunterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /oder Reifenherstellers zu beachten.Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflageaufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.
So, jetzt beachte das rote, dann das grüne und zuletzt die Nummer A57, die die Freistellung von der Eintragung enthält..
Nach der ABE brauchst du Felgen und Reifen nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, wenn du 215/60R17 oder 225/55R17 oder 235/55R17 auf den Felgen fährst. So steht es in der ABE drin. Wenn das jetzt nicht glaubst, was du schriftlich für die Felgen hast, dann gebe das Geld aus und lass die Eintragen.
So habe ich die ABE verstanden und ich bin mir sicher, dass ich damit nicht falsch liege. Falls doch, bitte berichtigen. Danke.