Beiträge von Versystem

    Hallo Kamil,
    mit welchem Bedienelement?
    Viele Grüsse!
    Matze

    Hallo Matze,


    es geht hier um die Standheizung für den Hybrider.


    Standheizung Typ:
    LU TT-Evo 4 Benzin 4 kw Basic CAM


    Bedienelement Typ:
    Telestart T91 (1000 Meter Reichweite)


    Schöne Grüße
    Kamil

    Hallo,


    so etwas ist nicht akzeptabel.
    Bei so einer Sache würde ich mir in jedem Fall einen Rechtsbeistand holen.


    Auch eine Entschädigung in Höhe von 500,- ist nicht angemessen.

    Jungs, vielen Dank für die sehr ausführlichen und hilfreichen Antworten. :thumbup:


    Es stellt sich für mich die Frage warum, dass ganze so aufwendig sein soll und die Jungs bei Toyota es nicht besser geplant haben was die Umsetzung angeht.


    Grüße
    Kamil

    Fußraumbeleuchtung ist wohl, wie's hier an anderer Stelle heißt, recht aufwändig zu montieren, drum hat's Dir der Verkäufer wahrscheinlich nicht empfohlen.Beim nächstne Auto vorher in den Konfigurator schauen, dann vergisst Du nix. ;)

    Hallo Hardy,


    dachte mir, dass solche Sachen als Plug and Play eingebaut werden.


    Schöne Grüße
    Kamil

    Hallo,


    vielleicht könnt Ihr mir zum Thema der Fußraumbeleuchtung weiter helfen.
    Bei der Zusammenstellung des Fahrzeugs wurde das Thema mit der Fußraumbeleuchtung
    durch den Verkäufer nicht angesprochen ob ich daran Interesse hätte oder nicht.


    Wäre ich darauf angesprochen worden hätte ich diese gleich mittbestellt.
    Nachdem ich erfuhr, dass es überhaupt eine Fußraumbeleuchtung gibt rief ich den Verkäufer an,
    er sagte mir ist überhaupt kein Problem diese kann nachgeröstet werde und sagte:
    "zu dem Zubehör kommt noch ein Kfz-Elektriker + Montage".


    Die Frage stellt sich für mich weshalb ich noch zusätzlich für die Montagekosten aufkommen soll.
    Wenn ich es direkt ab Werk bestellt hätte wären die Montagekosten nicht dabei.
    Wie schon geschrieben wurde ich nicht über die Möglichkeit der Fußraumbeleuchtung informiert.
    Meine Überlegung ist darüber mit dem Verkäufer zu sprechen, dass mir wenigstens die Montagekosten
    erlassen werden.


    Grüße
    Kamil

    Bei meinem Versicherer gibt es z.B. den Komfort- und Premium-Schutz.
    Der Premium beinhaltet eben weitere Schäden die in der normalen Kasko nicht versichert sind.


    Somit hat jeder Versicherer eben die Option bestimmte Risiken zusätzlich zu versichern bzw. auszuschließen. So kann es eben auch sein, dass bestimmte Risiken nur über einen Premium Schutz mitversichert sind. Deshalb einfach in das Angebot bzw. Police und das Kleingedruckte schauen.


    Somit kann es schon vorkommen, das bestimmte Risiken nur gegen Aufpreis versicherbar sind.


    Grüße
    Kamil

    Meinem FTH ist sogar schon ein Fahrzeug welches zum Verkauf stand vom Hof gestohlen worden. Die Versicherung hat meines Wissens anstandslos bezahlt.


    Bei einer Privatperson der das Fahrzeug gestohlen wurde habe ich mitbekommen, dass die Versicherung schon etwas gewartet hat mit der Zahlung. Da gibt es wohl eine Frist in welcher erst versucht wird das Fahrzeug zu finden und zurück zu führen.

    Hallo,


    das mit der Frist ist richtig. Was in der heutigen Zeit zu beachten ist, dass es verschiedene Versicherungs-Pakete gibt. Da wird z.B.geregelt wie hoch die Entschädigung ist, wie lange der Neuwagen Preis gezahlt wird oder eine freie Wahl der Werkstatt. In manche Versicherersichdrungs-Paketen ist der Diebstahl im Ausland nicht versichert und kann nur gegen Aufpreis versichert werden. So kann es auch mit dem Keyless-System sein, dass solche System bei manchen Versicherern nur gegen Aufpreis versichert sind. Somit ist es sinnvoll hier genaustens zu vergleichen was mitversichert wird.


    Am besten seinen Versicherungsfachmann Fragen, damit man im Zweifelsfall
    gut abgesichert ist. ;)


    Schöne Grüße
    Kamil

    Hallo Klaus,


    wo steht es in den AGB´s, wenn ich ein Fahrzeug Verkaufen bzw. eine Anzeige geschaltet habe, dass kein Versicherungsschutz gegeben ist?


    Eine Versicherung muss selbstverständlich Prüfen ob die Ansprüche berechtigt sind.
    Aber eine Verkaufsabsicht ist kein Ablehnungsgrund.


    Grüße
    Kamil