Beiträge von Marder

    Hat jemand schon mal diese Meldung "Fehler, bitte erneut versuchen. Code: 4013" gehabt?


    Er tritt seit neustem bei mir auf, wenn ich - bei auf dem Handy eingeschaltetem Tethering, welches bislang auch problemlos funktionierte - im Touch&Go auf die Verkehrsmeldungen im Internet schalten will.
    In keinem der Handbücher finde ich etwas zu einem Code 4013, im Internet lediglich etwas zu iPhones und iTunes.
    Ich habe allerdings ein Samsung S7 mit Android.


    Das Telefonieren über Bluetooth funktioniert weiterhin einwandfrei.

    Das Handling des NAVI macht insofern Unmuss, da ich es nicht geschafft habe nur das Zwischenziel zu löschen bzw. die Möglichkeit über eine bestimmte Stadt zu dem Endziel zu gelangen.


    Userfriendly ist anders. Lt. HB gehts wohl doch.

    Damit hadere ich auch (noch).
    Das Navi-HB schreibt dazu:
    Wählen Sie dieses Element (... & i ), um die Informationen über das Ziel anzuzeigen.
    Das Ziel und die Zwischenziele können überprüft und bearbeitet werden.


    Dort gibt es dann wohl den Punkt “Zielliste anzeigen”, über den Zwischenstopps gelöscht werden können sollen ...


    Wenn ich mal brauchte, habe ich das aber bislang auch nie rechtzeitig gefunden und lieber über "letzte Ziele" das aktuelle ersetzt ...

    aus https://www.lto.de/recht/hinte…sturheber-rechtsprechung/ (am Ende von Seite 2)


    Auf den ersten Blick scheinen die jüngsten Entscheidungen des AG München und VG Göttingen wieder auf eine Unverwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen hinzudeuten. Gegenstand beider Entscheidungen waren jedoch anlasslose und dauerhafte Videoaufzeichnungen – dass die für unzulässig erklärt wurden, widerspricht nicht unbedingt den Dashcam-freundlichen Entscheidungen.
    Das Kriterium der Anlassbezogenheit scheint sich auch in Anbetracht dieser Rechtsprechung zu manifestieren, ebenso wie die Interessenabwägung. Es lässt sich auch weiterhin die Tendenz erkennen, dass die Gerichte das Interesse des Betroffenen an der Verwertbarkeit der Videoaufnahmen bei schwerwiegenden Unfällen oder Verkehrsverstößen eher als überwiegend bewerten.
    Zu den bisherigen Unsicherheiten treten, auch in Anbetracht der jüngsten Entscheidung des OLG Nürnberg, aber weitere Fragen und Unklarheiten hinzu: Ab wann ist eine Videoaufnahme anlassbezogen? Ab welchem Zeitpunkt darf die Kamera eingeschaltet werden? Und wann hat eine Aufnahme zu enden?


    Von einer einheitlichen Instanzenrechtsprechung kann nach wie vor keine Rede sein. Es bedarf einer höchstrichterlichen Entscheidung, um für den potentiellen Verwender der sogenannten Dashcam einen klaren und transparenten Rechtsrahmen abzustecken.

    Grad fuhr ein grauer (WHI-) hinter mir von der Insel Poel nach Wismar. War zu beschäftigt um Kontakt aufzunehmen, da gerade kurz zuvor urplötzlich die PCS-Fehlfunktion erschien... War dann an der Tanke (musste sowieso tanken) und hab übers Emblem und die Kamera gewischt und beim neustarten bliebs dann aus...

    Beim Hybrid reicht schon Klima und Beleuchtung aus und da ist der Verbrenner in 1 Std evtl. 2-3mal angesprungen . War OK und Starterbatterie wird garantiert nicht leer gedudelt .

    wobei - zumindest beim LED Hybrid - man die Beleuchtung doch gar nicht einfach ausschalten kann.
    Die "minimalste" Möglichkeit besteht darin, dass Standlicht, Schlusslicht, Kennzeichenleuchte und Instrumententafelbeleuchtung eingeschaltet sind.