Grade gelesen, Haftungsfrage bei nicht richtig angezogenen Radmuttern durch die Werkstatt:
"...
Oftmals weisen auch die Werkstätten darauf hin, noch einmal selber aufzuziehen. Der ADAC widerspricht dieser Praxis und erklärt aus technischer Seite: „Wenn die Radbefestigungen in Ordnung sind, und beim Anziehen der Schrauben das richtige Drehmoment verwendet wurde, muss das Rad halten“, berichtet Auto Motor und Sport.
Eine Autowerkstatt haftet grundsätzlich für Fehler, die beim Reifenwechsel gemacht worden sind. Sie kann sich ihrer Verantwortung nicht durch eine Aufforderung zur erneuten Radmutter-Kontrolle entziehen. Die Haftung der Werkstatt für Fehler werde nicht durch den Kontrollhinweis auf der Rechnung aufgehoben...."
Quelle/weiterlesen: Radmuttern nach Reifenwechsel nicht nachgezogen: Wer haftet dann bei einem Unfall? (msn.com)