Allerdings finde ich jetzt 30 Euro als Gebühr vom Händler, der dir ja das Auto wohl nicht verkaufen durfte, nicht zu teuer, denn der Händler trägt ja hier auch das Risiko, falls etwas schief geht beim Verstellen.
Nicht nur das. Arbeitszeit, Personalaufwand, Geräteeinsatz kostet nun mal Geld. Die Zeiten, wo der Mechaniker für´n Zehner "mal eben" geschraubt hat, sind schon lange vorbei.
Es handelt sich um einen Neuwagen.
Theoretisch ist das dann ja ein Garantiefall. Ich würde mich mal schlau machen, ob die Garantie nur händlergebunden ist oder ob nicht jeder FTH den Schraubenzieher ansetzen kann/darf.
Falls ersteres der Fall ist und Dir der Weg zu weit sein sollte, würde ich die Faust in der Tasche machen und die 30 Öcken bezahlen. So kannst Du aber sicher sein, dass es richtig gemacht wird. Auf keinen Fall selber schrauben oder den Schrauber von der freien Werkstatt ranlassen. Garantie kannste dann vergessen.
Im übrigen wundert es mich doch sehr, dass ein Neuwagen einen solchen gravierenden Mangel hat, der bei der Endkontrolle eigentlich auffallen müsste. Vielleicht kann ja jemand der anderen glücklichen Neuwagenbesitzer mal sei n Auto vor das Garagentor stellen und das Licht einschalten. Vielleicht gehört das mit den unterschiedlichen Höhen so. Früher bei den alten H4-Funzeln war es so, dass der rechte Scheinwerfer immer etwas tiefer eingestellt war, um Radfahrer / Fußgänger auf der rechten Seite nicht zu blenden.