Dieser Makel hat nämlich kein Anspruch von Toyota beseitigt zu werden!
Natürlich! Der Mangel muss ja schon bei der Auslieferung vorhanden gewesen sein und würde unter die Garantie fallen. Die Schlieren oder was auch immer wachsen ja nicht mit der Zeit. Und auch nach der "Ausbügelung beim FTH" hättest Du ein Recht auf Nachbesserung, da die Reparatur / der Austausch(?) der Frontscheibe nicht erfolgreich war. Ich würde mich direkt bei Toyota (nicht beim FTH!) schlau machen, zur Not auch mal einen Anwalt fragen.