Hm, bei Kauf des Fahrzeugs die App und ihre Funktionen als zusätzliches Feature aktiv mit Flyern und über die Website zu bewerben und sich dann darauf zurückzuziehen, es hätte sich lediglich um eine kostenlose Gefälligkeit gehandelt, dürfte von Juristen anders beurteilt werden. Nach meinem Verständnis (ich bin kein Jurist) kann ein Händler bei einem defekten Lenkrad auch nicht behaupten, es würde sich um ein kostenloses Gadget handeln, das eher zufällig beim Kauf vormontiert war? Die Multimedia-Einheit mit Navigationssystem ist beim C-HR GR Sport ein durch Aufpreis abgegoltenes Zubehör, das im gesamten Umfang – also mit den zugesicherten Leistungen einer App – den Gewährleistungsansprüchen unterliegt. Dass die per Broschüre zugesicherten Produkteigenschaften nicht erfüllt werden, sollten eine Nachbesserung oder finanziellen Ausgleich zur Folge haben.
Ob man das aber juristisch durchsetzen möchte und ein Ausgleich in Höhe von vielleicht 200 Euro den Aufwand bei fragwürdigem Ausgang lohnt, muss jeder für sich beantworten.