Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.
Wahrscheinlich sagt der TÜV-Sachverständige aber gar nichts … oder "Firlefanz".
Mit "Geräuschverhalten verschlechtern" wird wohl eher ein anderer Auspufftopf gemeint sein, als zwei "Aufkleber", die vielleicht bei hoher Geschwindigkeit einen Pfeifton erzeugen.
Immerhin sind diese Pseudo-Klappen hübscher anzusehen, als "Carbon"-Sticker auf allen möglichen Autoteilen, die ganz bestimmt nicht aus Carbon bestehen. (Auch lustig: Sitze mit Stoff in Carbon-Optik.)