Beiträge von Jens51

    Super, so mache ich das auch schon seit Jahren. Und wenn sie doch mal gebraucht wird, befindet sie sich im Kofferraum an der Seite. Hat sich bis jetzt sehr bewährt.

    Moin Lobo,
    nach ca. 30 verschiedenen Kfz in meinem Autofahrerleben ist der CHR Hybrid einfach eine neue Ära für mich. Wir sind jetzt 6000 km gefahren und möchten ihn nicht gegen einen reinen Benziner oder Diesel tauschen. Durch die Automatik gleitet er immer sanft dahin und auch die Beschleunigung, wenn sie dann mal richtig erforderlich ist, klappt mit der E-Unterstützung super. Selbst die Endgeschwindigkeit auf der Autobahn (wie schon mal geschildert 185 laut Tacho) ist doch für heutige Verkehrsverhältnisse völlig ausreichend. Wobei der Verbrauch sich selbst bei dieser Geschwindigkeit in vernünftigen Grenzen hielt.
    Sind also total begeistert und wollten derzeit keinen anderen Wagen haben. Den Mehrpreis ist der Wagen auf jeden Fall wert.
    Hoffe ich konnte dich in deiner Entscheidung bestärken.
    Gruß aus dem Norden
    Jens

    @:Wutti


    Hallo Wutti,
    fahre doch ' mal zum TÜV oder GTÜ und frage die ob eine Eintragung möglich ist. Hatte schon einmal das gleiche Ansinnen. Technisch war es möglich und so wurde dann von denen eine "Tieferlegung" ;) eingetragen. Ein Versuch ist es doch wert.
    Gruß Jens

    Antwort zu Nr. 257


    Hallo Leute,
    wie versprochen teile ich heute die eben erhaltene Antwort von Toyota Köln zu meiner Frage zu den verschiedenen ABE/EWG Nummern mit. Die Frage hatte ich Freitag abgesandt und heute kam schon die zufriedenstellende schnelle Antwort von der Toyota Kundenbetreuung Köln:


    Guten Tag Herr Augustin,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung können wir Ihnen bestätigen, dass beide genannten Nummern zur europaweiten Betriebserlaubnis Gültigkeit finden, d.h. beide können für Ihren C-HR genutzt werden. Hintergrund ist der: Die Homologation des Sondermodells "Ampya" wurde durch die Toyota Deutschland GmbH initiiert und weicht daher von der europaweiten Version der Toyota Motor Europe (mit Sitz in Brüssel) ab.


    Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen, und stehen Ihnen für weitere Fragen oder Wünsche gerne wieder zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen, Ihre
    Toyota Deutschland GmbH


    André Fuhrmann
    Kundenbetreuung


    Demzufolge kann ich nun auch 17" und sogar 16" Winterreifen fahren. Natürlich auch 18 ".


    Gruß Jens

    @MD-60
    Danke,
    das ist mir schon klar. Aber warum wird das Basismodell unter Ausnahmen und Bemerkungen beim Hybrid aufgeführt. Das weis bis jetzt niemand. Eine Bedeutung für mein/unser Hybridfahrzeug muss es ja haben, sonst gehört es nicht in unsere Zulassungsbescheinigung. Wäre ja schön, wenn die e11 sozusagen über allem steht. :?:
    Gruß Jens

    Hallo Werner,


    wir mussten im Mai erfahren, dass Barzahlung heute gar kein Argument mehr ist. Unser FTH war darüber fast ein bisschen traurig, weil er meinte, dass er bei der Kreditvermittlung selbst mehr verdient. Und wer selbst mehr verdient, kann auch preiswerter verkaufen. Sieh doch zu, dass du zusätzlich zu den Prozenten, die du aushandeln kannst noch diverse Extras mit einplanst. Z.B. günstige Winterräder oder Inspektionen oder Garantieverlängerung etc.. Hat sich schon bei einigen hier im Forum bewährt. :)


    Gruß Jens

    Probleme beim Kauf von Winterkompletträdern


    Bei der Beschaffung von Alu-Felgen für die Winterräder ist mein Reifenhändler nun völlig verunsichert.


    Schuld ist die ABE/EWG Nr. unter K in der Zulassungsbescheinigung = e13*2007/46*1765*00. Diese sollte doch im ABE/Gutachen der Felgen für unseren Wagentyp auftauchen.


    Bedauerlicherweise findet man aber bei fast allen Felgenherstellern nur die unter 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) aufgeführte Nr. e11*2007/46*3641*


    Die Vermutung, dass die Nr. 22 vielleicht über allem steht und für das Fahrzeug dann auch Teile (sind ja nicht nur Felgen, die eine ABE haben) erlaubt sind, die diese Nr. aufweisen, könnte richtig sein, ist aber eben nur eine Vermutung.


    Allerdings gibt es wohl auch Felgenhersteller, die beide Nummern aufgeführt haben (z.B. Ronal für die R 41). Aber das kann doch wohl nicht alles sein.


    Telefonische Anfragen bei Toyota in Köln brachten mich noch nicht weiter. Nun habe ich denen auf deren Bitte eine E-Mail mit entsprechenden Anlagen gesandt. Mal sehen, wann und was geantwortet wird.


    Auch mein FTH hatte noch gar nicht bemerkt, dass im Schein zwei verschiedene Nr. aufgeführt sind und konnte mir die Bedeutung der Nr. unter 22 auch nicht erklären.


    Ärgerlich wäre es doch, wenn sich bei einer Überprüfung oder bei der ersten HU herausstellen sollte, dass man „aufs falsche Pferd“ gesetzt hat. Die möglichen Konsequenzen möchte ich gar nicht wissen.


    Zur Erklärung habe ich mal meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingescannt.


    Vielleicht hat sich ja ein anderes Forumsmitglied schon mit diesem Problem befasst. Bin gespannt.
    Zulassungsbesch Teil I.jpg
    Gruß aus dem Norden (auch von der Ostsee)
    Jens

    Hallo bemeh,
    kannst du bitte die genaue Felgenbezeichung und die Art der Bereifung nennen.
    Mein Reifenhändler sucht vergeblich nach einer für unseren Ampya zugelassenen Kombination.
    Deine sehen gut aus und waren zudem noch preiswert.
    Vielleicht kannst du ja auch mitteilen, wo du die gekauft hast.
    Vielen Dank


    Jens

    Gefahr durch Kindersitze im Nachbarauto. :(
    Weil wir selbst 3 Kinder haben (inzwischen erwachsen) vermeide ich es aus eigener Erfahrung nach Möglichkeit neben Autos zu parken in denen sich ein Kindersitz befindet. Beim Anschnallen der Kleinen muss die Tür schon etwas weiter geöffnet werden. Das bedeutet für den Lack des Nachbarn auch bei größter Vorsicht eine gefährliche Situation. ;)