3x muss man immer einräumen. Dann geht's ans verhandeln. Für die Gefahrenen Kilometer musst Du bei einer Rücknahme immer bezahlen.
Dafür muss dir der Händler für den entsprechenden Zeitraum Zinsen auf deinen Kaufpreis erstatten. Habe ich auch schon durch. Es muss sich allerdings tatsächlich um einen erheblichen Mangel handeln. Bei mir war es eine undichte Hackklappe und damit immer Wasser im Kofferraum.
Gruß
michhi