Hallo,ist so nicht richtig, die Kombi TFL mit Rückleuchten ist sehr wohl erlaubt, es gibt diverse Beispiele.
Hatte und habe selber 2 Fahrzeuge die dies haben : BMW Z4 oder Jaguar F-Type !!
Habe jetzt tatsächlich nichts eindeutiges gefunden, wie das rechtlich zu händeln ist. Die Vorschriften sind EU weit ziemlich unterschiedlich, was Beleuchtung am Auto betrifft.
Auf Nachfrage bei meinem FTH wurde mir gesagt, dass eine Freischaltung der Rücklichter im Zusammenhang mit den TFL´s beim C-HR nicht möglich sein soll .
Gruß
michhi