Beiträge von Micha65

    Aber ich glaube, damals hat man noch eher eine "Beziehung" zu seinem Auto gehabt.

    Da gebe ich dir absolut Recht.

    Es wurde noch auf ein Auto gespart.

    Zu einem Leasingfahrzeug brauch man keine ˋBeziehungˋ , das ist nach zwei bis vier Jahren wieder verschwunden.

    Trotzdem gibt es noch Leute die ihren Autos Namen geben. Da könnte ich <X ko…. .


    Zu den hier genannten Fahrzeugen habe ich eine gemischte Meinung.

    Den C-HR finde ich eigentlich im Gesamten am besten. Mutiger Style mit gefälligem Innenleben.

    Der Prius sieht äußerlich sehr chic aus. Das Interieur für den Preis ist absolut lächerlich.

    Der Lexus wird ein Schönling in allen Belangen. Sehr gelungenes Package.

    Den gepimmten 3-Zylinder sollten sie gleich in den Yaris Cross verbauen, das täte dem Auto besser gut.

    Meine Wahl wäre der C-HR .

    Der Vorschlag mit den Spiegeln ist ja nicht angekommen.


    Nächste Möglichkeit.

    Eine Mini 360° Kamera, einen Bewegungsmelder,einen alten Computer-Monitor, einen Umsetzer von Kamerasignal auf PC-Monitor.


    Montage der Kamera außen über dem Garagentor.

    Montage des bewegungsmelders in der Garage.

    Montage des Monitors sichtbar durch die Windschutzscheibe.

    Bei betreten der Garage schaltet der Bewegungsmelder Kamera,Bildschirm und Umsetzer ein und du hast beim rückwärts rausfahren ein Lifebild der Umgebung.


    Da die Daten nicht aufgezeichnet werden hast du kein Problem. Kannst ja noch ein Schild hinkleben. Bei Ausfahrt Kameraüberwachung.


    Mehr kann ich nicht für dich tun Micha ;)


    Danke , das ist ja schon mal ein ordentlicher Ansatz.

    Moin, habe da mal ne Frage in die Runde.


    Im KFZ Schein ist eine Stützlast von 50 kg eingetragen.

    Montiert wurde eine Kupplung mit 75kg Stützlast nur zum Zweck um zwei Fahrräder zu je 26 Kilo zu transportieren. (Die Kupplung wurde nicht in einer Fachwerkstatt montiert.)

    Der Kollege der dies so praktiziert hat mir ein PDF File aus dem Netz gezeigt (Quelle unbekannt) in dem beschrieben wurde das dies ausschließlich für Fahrradträger geht. Nur ein Anhänger darf mit 50kg gefahren werden. Es wurde da auf die dynamischen Kräfte der Deichsel verwiesen.

    Das hat für ne Menge Gesprächsstoff gesorgt und wir sind sehr unterschiedlicher Meinung.

    Ich habe dann mal etwas recherchiert und bin zu dem Schluss gekommen das der niedrige Wert gilt, in diesem Fall die 50kg.

    Kennt hier jemand einen ähnlichen Fall oder hat Informationen aus verlässlicher Quelle in dem eine höhere Stützlast als die im Fahrzeugschein eingetragene genutzt werden darf.