Moin, habe da mal ne Frage in die Runde.
Im KFZ Schein ist eine Stützlast von 50 kg eingetragen.
Montiert wurde eine Kupplung mit 75kg Stützlast nur zum Zweck um zwei Fahrräder zu je 26 Kilo zu transportieren. (Die Kupplung wurde nicht in einer Fachwerkstatt montiert.)
Der Kollege der dies so praktiziert hat mir ein PDF File aus dem Netz gezeigt (Quelle unbekannt) in dem beschrieben wurde das dies ausschließlich für Fahrradträger geht. Nur ein Anhänger darf mit 50kg gefahren werden. Es wurde da auf die dynamischen Kräfte der Deichsel verwiesen.
Das hat für ne Menge Gesprächsstoff gesorgt und wir sind sehr unterschiedlicher Meinung.
Ich habe dann mal etwas recherchiert und bin zu dem Schluss gekommen das der niedrige Wert gilt, in diesem Fall die 50kg.
Kennt hier jemand einen ähnlichen Fall oder hat Informationen aus verlässlicher Quelle in dem eine höhere Stützlast als die im Fahrzeugschein eingetragene genutzt werden darf.