Ich muss das in Bezug auf dashcams aber mit nem großen Veto versehen.
Dashcams dürfen verwendet werden, aber nicht ins Internet gestellt werden.
Diese erfüllen in Bezug auf dein geschriebenes auch einen anderen Zweck (zumal 2014 auch schon ne Ecke her ist)
Das Material einer dashcam kan man aber nach einem Unfall nicht einfach der Polizei geben. Bei uns war das damals wie folgt:
1. Nach dem Unfall der Polizei gesagt das eine dashcam im Fahrzeug existiert
2. Rechtsanwalt beauftragt (auch informiert das die Cam aufgenommen hat)
3. es kam zum Streit, Aussage gegen Aussage
4. Rechtsanwalt sagte dem Gericht das es Videobeweise gibt
5. Gericht forderte das Video an mit folgenden Eckdaten: 30 Sekunden vor bis 10 Sekunden nach dem Unfall
6. Video wurde nach Prüfung anerkannt
7. Rechtsstreit gewonnen