Jetzt hatte ich am C HR eine abnehmbare Hängerkupplung dran, weil eine Hängerkupplung optisch nicht zum Fahrzeug passte.
Normalerweise müsste man jetzt dann die Tage mit Hängerkupplung und die Tage ohne Hängerkupplung rechnen um die KFZ Steuer richtig berechnen zu können.
Was ist aber wenn man den Haken statt in der Garage nun im Fahrzeug aufbewahrt. Hier müsste man dann eine Formel entwickeln.
So quasi, dass der Haken nur halb in die Steuer einberechnet wird. Also im Kofferaum nur halb und an den Tagen wo er dran ist voll 
Jetzt gibt es aber auch die Spezialisten, die die KFZ Steuer des CHR mit einem Notrad aushebeln
Also Hängerkupplung an 46 Tagen voll und an 24 Tagen garnicht weil in Garage aufbewahrt und an 295 Tagen halb + Notrad da fest im Fahrzeug lagernd.....

Jetzt müsste man aber den Start Booster von der KFZ Steuer absetzen können, weil durch das Batteriemanagement wegen CO² Einsparung die Batterie nicht mehr ständig geladen wird und zu Startproblemen führen kann. 
Leev Lück, solche ähnlichen Diskussionen hatte ich bis 2017 mit den Betriebsprüfern, vor allen Dingen mit den JungDynamikern frisch von der Finanzhochschule 
Seit Ende 2017

wobei, grade habe ich an der Grundsteuererklärung gesessen und mal eine "fachliche " Frage gestellt.
Antwort der Finanzverwaltung " Oh da müssen wir jetzt selber einmal nachhören. Das können wir auf die Schnelle nicht beantworten........... 