Ich weiß ehrlich gesagt nicht, über was hier diskutiert wird, denn die Rechtslage ist ziemlich eindeutig.
Gesetzlich steht uns 2 Jahre lang eine Gewährleistung durch den Hersteller zu, für Schäden die bei der Fertigung der Sache z.B. durch Mängel in den verbauten Teilen entstanden sind. Toyota macht hier freiwillig 3 Jahre draus - was bis hier hin auch niemals strittig sein dürfte.
Über diese 3 Jahre hinaus gibt Toyota jeweils bis zu einem Jahr Garantie zu bestimmten Bedingungen im Rahmen der Relax-Garantie, wenn die seitens Toyota, alle 12 Monate oder nach 15000km, vorgegebene Wartung in einer Toyota-Vertragswerkstatt durchgeführt wurde, aber nur bis zum maximalen Fahrzeugalter von 15 Jahren oder 250000km Laufleistung.
Wer sich nicht an die Bedingungen von Toyota als Geber dieser freiwilligen Relax-Garantie (diese ist keine gesetzliche Pflicht) hält und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle in einer Toyota-Vertragswerkstatt nicht einhält, verzichtet gemäß der Bedingungen auf diese Garantie!