Gar nicht, sondern genau wie beim BEV mit Lithium-Akku. Möglichst schnell und weit davon entfernen. Den rest regelt die Versicherung.
Fahrzeuge mit solch hochreaktiven Stoffen darin, müsste strenggenommen als Gefahrguttransporte eingestuft werden, weil die Mengen der mitgeführten hochaktiven Stoffe echt nicht unerheblich sind.