Welche Finanzierung habt ihr gewählt bzw....

  • So wie es aufgrund der bekannten Tatsachen aussieht ist das doch alles vollkommen korrekt.
    Der Händler erstattet die 3% !
    Davon losgelöst hast Du noch vermutlich einen Darlehensvertrag über eine Summe X bei einer Bank. Da ändert sich ja nix an dem Vertrag.
    Es sei denn, man nimmt die Erstattung des Händlers und macht eine Sondertilgung.
    Aber ob das geht?

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  • Fühlte mich auch nicht so richtig angesprochen. Ich war ja der Gegenpart von den Erbsen..... wir nannten die Damen und Herren allerdings Außenprüfer.

    Auch wenn ich die Personen "Erbsenzähler" nenne (ich nenne mich ja selbst auch Mausschubser ;-)) - ich habe Respekt sowohl vor den Betriebsprüfern als auch den "Gegenspielern". Unser Steuerrecht ist komplex und kompliziert und sowohl das finden oder Nutzen von legalen Lücken ist ein eher kreativer Prozess - genauso wie das Prüfen von Betrieben, bei denen die Inhaber meinen, sie gerade die ultimative Idee entwickelt, Steuern zu hinterziehen (natürlich weil sie es besser wissen als die Steuerberater, die das schon seit 30 Jahren machen ;-)). Und hinterher feststellen, dass die Prüfer das schon laaaange kennen ;)

  • @chrusi
    War auch nicht bös gegen Dich gemeint. Habe ich schon verstanden. ;)
    Ich wollte halt nur auch eine Lanze brechen, für Menschen, die ihren Job machen und deshalb nicht überall beliebt sind. Ich hätte deren Job nie machen wollen. Wir waren stets die Guten und die die Bösen. Obwohl ich persönlich auch oft zu hören bekam " Sie hängen mit Denen doch unter einer Decke"
    Es war aber ein Unterschied ob die Prüfer "gerne" bei einem prüften oder sofort schon im Kampfmodus waren. Ich habe hier öfter schwerste Steuerhinterziehungen auch ohne kostenaufwendige Verfahren zu akzeptablen Lösungen hinbiegen können.
    Sind alles halt Leute die wir brauchen um nicht in Anarchie zu geraten. Wenn ich jetzt die ganzen Beschimpfungen gegen Politiker sehe, die uns letztendlich vor Armeekonvois mit Toten bewahrt habe.... naja anderes Thema


    Mein schönster Fall war auch mein letzter Fall bevor ich meinen Schreibtisch für immer räumte und hat damit es nicht off Topic wird hat es auch auch mit der Überschrift zu tun.


    Ein ganz bauernschlauer kleiner Handwerker vom Dorf hatte sich seinen hochwertigen Sportwagen finanziert aber nicht dem Eigenverbrauch unterworfen
    Für mich gings nur um die hinterzogenen Steuern des Eigenverbrauches - Anführisch eine ganz kleine Nummer zu meinem beruflichen Ende.
    Bis einer der Beamten auf die Idee kam, wieso kann sich so ein kleiner unscheinbarer kleiner Handwerker so einen fetten Sportwagen leisten und sich auch die Finanzierung unter die Lupe nahm :whistling:


    Das ganze endete in einer riesen Nummer in der es nachher um Bestechung, gewerbliche Vermietungseinkünfte in grossem Stil nie versteuert, illegale Prostitution, Rauschgift usw usw ging...... :rolleyes:


    tja hätte sich der kleine Handwerker besser mal keinen fetten Sportwagen finanziert......
    Das beste war noch die Begründung " Warum er die Einkünfte verschwiegen und in Folge auch seinen Sportwagen nie angegeben hat.
    Er hatte Angst vor seiner Mutter, die im Altenheim sass. Die sollte nicht rausbekommen, dass er aus Oma's ihr klein Häuschen ein Häuschen mit <3 rotem Licht <3 gemacht hatte :D:D:D


    Hätte er nie finanziert und weiter seinen alten Audi mit gehäckelter Klorolle auf der Hutablage gefahren, den Wagen nahm er wenn er Mutti im Altenheim besuchte, tja dann...........

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  • Tja, hätte er die Rotlichteinnahmen versteuert, wäre das nicht passiert und die Prüfer hätten ihren Spaß gehabt, eine Außenprüfung in den "Büroräumen" des Steuerzahlers durchführen zu dürfen ;)

  • Bei mir hat sich die Toyota Leasing unaufgefordert und den Betrag um die 3% verringert. Wobei das bei gewerblichem Leasing vermutlich noch etwas anders läuft als beim Privatkunden.
    Die Toyota Leasing ist übrigens offenbar in die Toyota Kredit auf-/übergegangen, oder es wird zumindest demnächst so kommen. Das ging aus einem Schreiben der Toyota Kredit hervor, dass vorgestern bei mir auf den Tisch flatterte.

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  • Wobei das bei gewerblichem Leasing vermutlich noch etwas anders läuft als beim Privatkunden.

    Bei B2B aka gewerblichem Leasing spielt die Mehrwertsteuer keine Rolle, die zahlt ja nur der private Endverbraucher.

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  • Es kommt drauf an ;)


    Auch unter Gewerbetreibenden muss man den Rechnungsbetrag mit der Märchensteuer erst einmal voll bezahlen.
    Wenn man Kleingewerbetreibender ist und nicht selber zum Ausweis der MwSt verpflichtet ist, dann kann man die MwSt oder Umsatzsteuer (USt) nicht als Vorsteuer geltend machen und sie erstattet bekommen, sondern muss sie als Betriebsausgabe verbuchen.


    "Gewerbliches Leasing" bedeutet rechtlich meist nur, dass man zwischen Leasinggeber und Kunden die für "Endkunden" üblichen, verbraucherfreundlichen Regelungen nicht beachtet, z.B. Gewährleistung, Garantie, Gerichtsstand, etc. - Preisinformationen sind grundsätzlich ohne die MwSt und es gilt die allgemeine Vertragsfreiheit (wo man z.B. eine Gewährleistung komplett ausschließen kann).
    Wer es sich traut und wenn die Leasinggesellschaft mitspielt, kann sich auch kurzerhand selber zum "Gewerbetreibenden" erklären. Hat sonst keine Vorteile, außer dass man eventuell und überhaupt mal einen Leasingvertrag angeboten bekommt.