Ihr dürft nicht vergessen, warum die noch die NEFZ-Werte nehmen dürfen und nicht WLTP angeben müssen.
Dies begründet sich an der Typgenehmigung des Fahrzeuges, wo die NEFZ zugrunde liegen. (der C-HR hatte die glaube 2017 bekommen)
Der Staat hat aber danach die WLTP zur Steuerberechnung im Sommer 2018 eingeführt und nimmt diese als Grundlage.
Dadurch darf leider NEFZ Wert angegeben werden (Typgenehmigung vor Sommer 2018) und er WLTP wird zur Berechnung genommen (Fahrzeug Erstzulassung nach Sommer 2018).
Bei Fahrzeugen die die Typgenehmigung nach Einführung des WLTP für die Steuerberechnung erhalten haben, müsste der WLTP angegeben werden.
So mein Laienhaftes Verständnis dieser Angelegenheit.
Meine Eltern hatte es in 2018 getroffen. Yaris im Juli bestellt, im Oktober bekommen und schon war die Steuer höher, da nach WLTP. Im Juli 2018 galt noch die Besteuerung nach NEFZ. 