• Hab mir mal deine Beiträge und Kommentare durchgelesen.....

    Kann nur sagen: Ist klar ...

    Wenn man die Hintergründe, so wie Des nicht hinterfragt, warum einer so schreibt, dann sollte man sich mit Kommentaren zurückhalten.

    Wie gesgt, nichts für ungut.

    eigene Nase und so. Es wurde bereits hinterfragt was dir passiert ist, als Antwort kam nur „Ich sag nichts“. Du wirfst hier mit pauschalisierten Vorwürfen um dich („sind hier einige geil auf Anzeigenschreiberei“) nur weil man eine Kamera auch für hinten eingebaut hat, gehts noch?

    Ich Dreh den Spieß einfach mal um: mMn hast du wegen einer nach hinten aufnehmenden Kamera eine Anzeige wegen Nötigung erhalten, anders kann ich mir diese Kommentare deinerseits nicht erklären. Ob du diesen „Prozess“ gewonnen hast wage ich auch zu bezweifeln, erzählen bzw. schreiben kann man viel wenn der Tag lang ist.

    Es ging hier in diesem Thread einzig darum wer welche Cam verbaut hat und wie zufrieden man damit ist, nicht darum sich vor (sorry für den Ausdruck) irgendeinem dahergelaufenen Neuling rechtfertigen zu müssen.

    Zum Thema Kommentare: auch hier wieder der Hinweis mit der eigenen Nase: „zu den Ahnungslosen, die hier anscheinend nur einen Kommentar loswerden wollen, obwohl es sich nicht um die Fragestellung handelt“ - nur mal so als Beispiel, wenn auch äußerst passend denn Anscheinend hast du auch einen Kommentar loswerden wollen der nicht zur Fragestellung passt.

    Merkste was?

    seit 06.10.2021 stolzer Besitzer eines C-HR 2,0 TeamD :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Enrico ()

  • Hab mir mal deine Beiträge und Kommentare durchgelesen.....

    Kann nur sagen: Ist klar ...

    Wenn man die Hintergründe, so wie Des nicht hinterfragt, warum einer so schreibt, dann sollte man sich mit Kommentaren zurückhalten.

    Wie gesgt, nichts für ungut.

    Entschuldige, aber welche Laus ist Dir über die Leber gelaufen?

  • Jeder Fall ist ei zeln zu bewerten, weder gelten angeblich solche Sprüche vom Richter noch ist es immer gültig.

    Jeder dumme KI Prompt gibt die ersten Antworten:


    Das Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass anlasslose Daueraufnahmen mit Dashcams grundsätzlich unzulässig sind, da sie gegen den Datenschutz verstoßen, aber anlassbezogene Aufnahmen sind als Beweismittel in Zivilprozessen erlaubt, wenn sie kurz vor einem Vorfall starten und bei Kollisionen automatisch gesichert werden, um das Recht auf Wahrheitssuche über den Datenschutz zu stellen. Entscheidend ist die anlassbezogene Aktivierung, nicht das permanente Filmen, wobei technische Vorkehrungen wie automatische Löschung oder Verpixelung datenschutzkonform sind.


    Wichtige Urteile und Grundsätze:

    BGH-Urteil (Az. VI ZR 233/17): Aufnahmen dürfen als Beweismittel genutzt werden, aber nur anlassbezogen (z.B. bei plötzlichem Anlass) und nicht permanent.


    Verwaltungsgericht Göttingen: Private Dashcam-Nutzer dürfen nicht als "private Ordnungshüter" agieren, um vermeintliche Verkehrsverstöße zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen sind.

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) muss gegen das Interesse an der Wahrheitsfindung abgewogen werden.


    Was ist erlaubt?

    Anlassbezogene Aufnahme: Die Kamera wird kurz vor einem Ereignis (z.B. Bremsmanöver) aktiviert und überschreibt ältere Aufnahmen ständig, sichert aber den relevanten Ausschnitt bei einem Unfall.

    Technische Schutzmaßnahmen: Automatische periodische Löschung und Verpixelung von Personen und Kennzeichen sind zulässig.

    Aufnahme bei selbstgenutztem Gelände: Das Filmen auf nichtöffentlichen, privat genutzten Flächen (z.B. Garage) ist unkritisch.


    Was ist verboten?

    Permanentes Filmen: Dauerhafte Aufzeichnung des öffentlichen Verkehrs ohne konkreten Anlass ist verboten.

    Ungefragte Veröffentlichung: Aufnahmen mit identifizierbaren Personen oder Kennzeichen dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden.

    Dauerüberwachung geparkter Autos: Das Filmen auf öffentlichen Parkplätzen im Parkmodus ist unzulässig.

  • Ich gehe davon aus, dass Dashcams vom Toyota Zubehörshop( nicht die Geräte von LingLang) datenschutzkonform arbeiten.


    Ich persönlich hatte dahingehend noch keinerlei Schwierigkeiten und habe auch nicht vor welche zu bekommen.


    Bis dato brauchte ich noch keinerlei Daten von der Cam.


    Wie und was eventuell vor Gericht zugelassen wird, das überlasse ich den Fachleuten.

    C-HR PHEW GR-Sport 04/25 nichts ist unmöglich :)

  • Habe gerade einen Bericht im Spiegel über TESLA gelesen wegen Umgebungsaufzeichnungen. Die Autos filmen permanent 360 Grad beim Parken rund ums Auto. Haben 6 Kameras. Dadurch wurden

    auch andere Unfälle und Vandalismus ermittelt. Filme wurden von der Staatsanwaltschaft angefordert. Aber es ist nicht erlaubt. Und was passiert nun deswegen ????


    Gruß